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[Radfahren] - Stadt Magdeburg gefährdet wissentlich Radfahrer

Die Stadt Magdeburg legt es bewusst auf Konflikte zwischen Radfahrern und Autos an. Wenn man böse wäre, könnte man auch sagen: Sie nimmt die Gefährdung von Radfahrern bewusst in Kauf.
Anders ist die Antwort auf eine Anfrage zur fehlerhaften Beschilderung am Wilhelmstädter Platz nicht zu deuten:

Anfrage:

Wenn man als Radfahrer am Wilhelmstädter Platz das kurze Stück Einbahnstraße der Gerhard-Hauptman-Str. entgegen der Fahrtrichtung fährt (freigegeben durch entsprechendes Zeichen und gesonderte Radstreifenmarkierung auf der Straße), so hat man wenige Meter später bei der Zusammenführung mit dem "linken" Teil der G.-Hauptmann-Straße keinerlei Hinweis, dass hier die Autos von links Vorfahrt haben.
Für die Autos ist das aber klar, weil hier die Hauptstraße mit entsprechender Beschilderung abbiegt.

Hier müsste entweder die Hauptstraßenregelung durch ein normales "Rechts-Vor-Links" ohne Schilder abgeändert werden ... oder ein entsprechendes Hinweisschild für die Radfahrer in der Einbahnstraße angebracht werden, damit diese nicht fälschlicherweise glauben, sie hätten Vorfahrt.





Die Antwort der Stadt Magdeburg (Hervorhebungen durch mich):

Da der Radfahrer vom Wilhelmstäder Platz kommend rechts geführt wird (unmittelbar nach der Abbiege-Vorfahrt) ist dies nicht problematisch. Zu dem hat der abbiegende PKW-Verkehr den Radler "im Blick". Dieser wird an dieser Stelle nur durch etwa parkende Fahrzeuge verdeckt.

Auch eine Anordnung von Z 205 (Vorfahrt gewähren) für Radfahrer wäre nach diesseitiger Einschätzung kaum hilfreich, da dies der Erfahrung nach nicht beachtet werden würde.
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Kommentare:

Obgleich ich täglich diese Stelle kreuze, habe ich bis dato noch nie dieses kleine Wegstück benutzt.
Dennoch:

Ich persönlich halte es für inhärent problematisch, wenn zwei Straßenverkehrsteilnehmer sich beide in der Vorfahrtsituation wähnen.
Seinen Gegenüber "im Blick" zu haben und damit zu rechnen, dass er auch wirklich die Kreuzung befährt, das sind doch nun wirklich zwei paar Schuhe.

Und außerdem: Wer *hat* denn dann nun eigentlich Vorfahrt? Wer wäre denn effektiv im Recht, wenn es zu einem Crash kommt? Sofern bei kein allgemeiner Paragraph der StVO bei der so ausgeschilderten ausnahmweisen gegenläufigen Benutzung der Straße etwas regelt, halte ich eine solche Beschilderung nicht für "problematisch", sondern für "widersprüchlich" bzw. "falsch".

Diesbezüglich kann ich nur auf das Urteil vom LG Osnabrück (5 O 1785/06) verweisen:
"Gemeinde haftet für falsche Vorfahrtsbeschilderung":
http://www.autokiste.de/psg/archiv/a.htm?id=5940

Gleiche Situation: Vorfahrtsschild auf der einen Seite, Rechts-Vor-Links-Vermutung auf der anderen Seite. Im ersten verfahren wurde entschieden, dass keine der beiden Parteien eine Schuld treffe, deshalb müssten sie sich die Schadensregulierung jeweils hälftig teilen.

Mit einer weiteren Klage wurden dann von der Stadt diese Kosten eingeklagt. Die Unfallstelle sei objektiv unrichtig beschildert gewesen, wodurch (unabhängig von der von der Stadt unterstellten erhöhten Geschwindigkeit) worauf der Unfall ursächlich zurückzuführen sei. Es läge eine Amtspflichtverletzung gegen die Verkehrssicherunfspflicht vor. Dieser Klage wurde entsprochen.

Ivo am 11.05.2016 - 14:50:00

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