[Radfahren] - Deutsche Radfahrlogik
Wie weit weg Deutschland noch von einem vernünftigen Umgang mit dem Radverkehr ist, zeigt die Regelung zu fahrradfahrenden Kindern:
Kinder bis 8 müssen auf dem Fußweg fahren. Die begleitenden Erwachsenen dürfen es nicht.
Theoretisch muss man also sein 5 jähriges Kind allein auf dem Fußweg fahren lassen, während man selbst auf der Straße fährt, die mitunter ganz woanders lang führt - meist aber durch mehrere Reihen parkender Autos vom Fußweg getrennt ist.
Und fährt man dann auf der Straße auch noch so langsam wie das Kind auf dem Fußweg (immer auf gleicher Höhe), ist einem der Hass der Autofahrer gewiss. Von den Situationen bei kreuzenden oder einmündenden Straßen in diesem Zusammenhang mal gar nicht zu reden. |