Bevorrechtigt ist man aber nicht nur, wenn man schiebt. Auch wenn man das Fahrrad einem Roller ähnlich benutzt und sich auf einem Pedal stehend von der Fahrbahn abstößt, fällt unter den Bevorrechtigungsanspruch.
Ivo am 21.05.2014 - 10:26:01
@Ivo: Heute ist wohl der Tag der lustigen Wörter: "Bevorrechtigungsanspruch" :-)