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[Magdeburg] - Mit dem Fahrrad auf dem Fußgängerüberweg

Polizei #Magdeburg unwissend: Man DARF mit einem Fahrrad auf einem Fußgängerüberweg fahren. Man hat nur keine Vorfahrt.
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Kommentare:

Bevorrechtigt ist man aber nicht nur, wenn man schiebt. Auch wenn man das Fahrrad einem Roller ähnlich benutzt und sich auf einem Pedal stehend von der Fahrbahn abstößt, fällt unter den Bevorrechtigungsanspruch.

Ivo am 21.05.2014 - 10:26:01

@Ivo: Heute ist wohl der Tag der lustigen Wörter: "Bevorrechtigungsanspruch" :-)

Konrad am 21.05.2014 - 11:40:28

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