Der Unterschied ist schlicht, dass der Staat im Steuerhinterzieher-Fall von einer illegalen Vortat profitiert (was dem Ankauf ebenfalls die Rechtsgrundlage entzieht), während der Einsatz von V-Leuten zwar nicht unumstritten, aber rechtlich abgesichert ist.
Moralisch/politisch/etc. mag man davon halten, was man will, die obige - wahrscheinlich absichtlich polemische - Darstellung ist jedenfalls zu kurz gesprungen.
Franzi am 01.09.2012 - 13:25:03
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