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[Magdeburg] - Wer zahlt den Polizeieinsatz beim Flashmob?

Nun ist das Sommerloch-Thema 2012 auch hier in der Provinz angekommen.
Die Polizei überlegt, die Rechnung für einen nächtlichen Polizeieinsatz zur Absicherung eines "Flashmobs" mit 1.200 Leuten am Magdeburger Hasselbachplatz an den "Verantstalter" Andre Assmuss zu schicken.

Ich seh das kritisch. Aber nicht aus den gleichen Beweggründen wie der jetzt jammernde Veranstalter - War doch nett gemeint, ist doch nichts passiert usw.
Nein. Ich finde nur die Inkonsequenz seitens der Behörden nervig. Entweder alle zahlen oder keiner.
Also entweder man sagt: Jedweger Polizeieinsatz und das drumherum geht auf Kosten der Landes-/Stadtkasse.
Oder man sagt: Alles, was keine (ordentlich angemeldete) Demonstration ist, wird dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Also auch die Kosten für die wochenendlichen Fußballabsicherungen. Oder die Kosten zur Absicherung von Castor-Transporten. Oder die Kosten für die Einsätze rund um andere Großereignisse.

Wenn dabei jedesmal der Veranstalter nach einem schönen Kostenkatalog 100% zur Kasse gebeten wird, bin ich voll dabei.

Aber wenn es von der Laune des Polizeichefs beim Frühstück abhängt, wer wann welchen Einsatz zu zahlen hat, ist das Willkür und sicher niemandem (auch nicht mir) zu vermitteln.
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Kommentare:

wiki: "Eine Sondernutzung kommt auch im Bereich der öffentlichen Straßen in Betracht und liegt vor, wenn die Straße über den Gemeingebrauch hinaus in Anspruch genommen werden soll. Die einschlägigen Regelungen finden sich für Bundesstraßen im Bundesfernstraßengesetz (FSTrG), für Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen dagegen in den Straßengesetzen der Länder (zum Beispiel Hessisches Straßengesetz, HStrG)[2].
Zu den Sondernutzungen zählen zum Beispiel Außengastronomie, Warenauslagen, Verkaufsstände, Volksfeste, Märkte oder Straßenmusik und Kleinkunst-Darbietungen auf der Straße."

Hier geht's doch ausschliesslich um die Absperrung der Straßen rund um den Hassel. Würde das Fußballspielen auf einer öffentlichen Straße stattfinden, könnte ich dir Recht geben. Da aber maximal Straßen zur An- und Abreise der Fans kurzfristig gesperrt werden, kann man da von einer Sondernutzung des Straßenraums nicht sprechen.

sf-ost am 08.08.2012 - 13:38:53

@sf-ost:
Sondernutzung ist zu zahlen und die Absperrungen für Fußballfans sind keine Sondernutzung?
Klingt plausibel.
Dann müssten ja Veranstalter von großen Konzerten (wie zuletzt im Magdeburger Elbauenpark Grönemeyer) auch nichts für die den Verkehr der 12.000 Fans lenkenden, leitenden, sperrenden Verkehr Polizei bezahlen.

Ein ungutes Gefühl bleibt aber, weil ich die Ahnung habe, dass die wochenendlichen Hundertschaften der Bereitschaftspolizei nicht einfach nur kurz die Straße vom Stadion zum Bahnhof sperren, sondern irgendwie mehr leisten - Zugbegleitungen, Präzenz auf den Bahnhöfen, Begleitung der Fans im Block (nicht nur am Rand stehen und 5 Minuten die Seitenstraßen sperren), ...

Konrad am 08.08.2012 - 16:09:44

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