Wenn "andere Radwege" nicht deutlich durch ihre bauliche Trennung zu erkennen sind, sind es keine "anderen Radwege" und somit wären sie auch nicht freigegeben. Radfahrer fahren dann da, wo sie ohnehin fahren sollten: auf der Fahrbahn. - Piktogramme wären eine Möglichkeit, die Flächen besonders zu kennzeichnen.
Man könnte vielleicht auch, wie auf linken "anderen Radwegen" das Zeichen 1022 - 10 "Radfahrer frei" ohne Zeichen 239 "Fußweg" allerdings mit einer durchgezogenen Linie nutzen, um diesen besonderen Verkehrsraum für Radfahrer freizugeben. Aber bei letzteren weiß ich nicht, ob das rechtlich ohne weiteres möglich ist.
Wie auch immer wird man Dich mit 1,5 t Stahl und 130 dB Schallzeichen, sobald irgendetwas auch nur entfernt wie eine Radverkehrsanlage aussieht, von der Fahrbahn nötigen! - Somit wäre eine besondere Kennzeichnung obsolet!
Verkehr ist Krieg.
http://bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.html
Arne am 17.01.2012 - 09:44:33
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