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[Radfahren] - Ungeklärte Fragen der Menschheit - Öffentlicher Straßenverkehr

Darf man eigentlich Kennzeichen von Autos in der Öffentlichkeit nennen?
Darf man sagen "Kennzeichen XY schneidet Radfahrer, macht dann auf Unschuld und parkt anschließend im Halteverbot" ... ?
Oder dürfen sich die StVO-Täter da auf irgendeine Art Privatsphärenschutz berufen?
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Kommentare:

Spontan vermute ich, dass das genau wie mit den Namen ist. Du darfst ja auch nich in dein Blog schreiben Herr XYZ hat dies oder jenes getan...

Ines am 14.06.2011 - 08:45:56

Darf ich nicht? Wahre Tatsachen Behauptungen müssen doch erlaubt sein ... "Herr XY ist gestern in der Stadt gesehen worden" ... "Herr XY hat dies und jenes gebrüllt" ... "Herr XY saß neben mir im Zug" ... sowas muss doch möglich sein.

Konrad am 14.06.2011 - 09:13:49

Ich würde auch sagen das dies sehr gewagt wäre. Aber gegen eine Anzeige bei der Polizei spricht ja auch nix oder?? :)

Kai am 14.06.2011 - 10:20:11

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