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[Radfahren] - Autos auf dem Bürgersteig

Ein Urteil, das mich gleich in mehrfacher Hinsicht freut: Als Vater, Radfahrer und Hasser arroganter Autofahrer :-)

Wenn ein Auto ordnungswidrig auf dem Bürgersteig geparkt ist und dann von einem Kind mit einem Fahrrad beschädigt wird, ist der Autofahrer grundsätzlich selbst schuld. Dies hat das Amtsgericht München in einem veröffentlichten Urteil klargestellt. Damit wurde die Klage eines Falschparkers gegen die Eltern des Kindes abgewiesen. Er muss den Schaden von rund 1100 Euro selbst tragen. Das Urteil ist rechtskräftig.
mehr in der FAZ ...
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Kommentare:

Gut das ist aber normal. Auch wenn ein Kind dir dein ordnungsgemäß geparktes Auto beschädigt, musst du den Schaden (in der Regel) selber tragen. Es kommt halt auf das Alter des Kindes an.

Kai am 13.10.2009 - 18:23:56

Das gilt für unter 7jährige ... bei 7-14 Jahre musst du als Eltern schon zahlen glaub ich.

Soviel zum Thema "Juristisches Halbwissen in der Praxis" ;-)

Konrad am 13.10.2009 - 18:59:09

Beides falsch ;-)

Eltern können unabhängig vom Alter des Kindes für eigenes Verschulden (Verletzung der Aufsichtspflicht) haften, wobei die Anforderungen mit zunehmendem Alter des Kindes sinken.

Daneben haften die Eltern für ein Verschulden des Kindes, sofern es über 7J. alt ist.

Franzi am 13.10.2009 - 21:31:42

@franzi: Das stimmt, Nur was ist wenn ich meine Aufsichtspflicht nicht verletzt habe und das Kind einen Unfall baut. Mein damaliger Rechtsprofessor (Prof. Dr. Wolfgang Farke - Präsident des Brandenburgisches Oberlandesgericht) meinte das man als Eltern nicht haftbar gemacht werden kann solange die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde. Das Kind selber kann auch nur in die Verantwortung genommen werden wenn es die Folgen seines Handelns selber abschätzen kann bzw. es in seinem Alter können müsste. Wenn also ein 3 Jähriges Kind eine Scheibe mit einem Ball einschiesst ist es was anderes als wenn es ein 9 Jähriges tun würde. Da aber in den meisten Fällen die Haftpflicht auch für die jüngsten aufkommt, sollte das aber nicht das Problem sein ;)

Kai am 13.10.2009 - 21:52:15

Was die Jüngsten angeht:
Da investiert deine Haftpflicht maximal in Anwälte, die die Ansprüche des Gegners abschmettern.

Wenn dein 3 jähriges Kind einen Stein nimmt und an ein glänzendes Coupé schleudert während du daneben stehst, aber nicht schnell genug eingreifen kannst, dann hat der Coupé-Fahrer mal so richtig Pech gehabt.
Wobei er ja noch seine eigene Kasko oder was auch immer einsetzen kann.

Konrad am 14.10.2009 - 09:17:42

@Kai:

Richtig, nichts anderes habe ich ja gesagt. Mir persönlich ist es vergleichsweise egal, da ich weder Kind noch Auto habe ...

Franzi am 14.10.2009 - 10:19:59

@Franzi: Aber meine Aufsichtspflicht hab ich doch schon eingehalten, wenn ich das Kind an der Hand halte... Wenn es dann einfach einen Schritt zur Seite macht und gegen das Auto tritt oder mit seinem neuen Matchbox-Auto (gibt's die eigentlich noch?!) eine große Schramme dran macht, kann ich doch auch nix dafür... ;-)

Gut - außer vielleicht, ich hätte wissen müssen, dass mein Kind generell solche Sachen unheimlich gerne macht...

Ivo am 27.10.2009 - 19:55:38

@Ivo: Was Franzi sicherlich meinte ist z.B. das wenn du dein dreijähriges Kind alleine auf die Strasse lässt und es beschädigt ein parkendes Auto mit seinem Matchbox -> Aufsichtspflicht verletzt; wenn das nun aber ein 6 Jähriges Kind gewesen wäre, hast Du sie sicherlich nicht unbedingt verletzt

Kai am 27.10.2009 - 23:37:17

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