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[Radfahren] - Tötung von Radfahrern ein Kavaliersdelikt?

   
Quelle:
Volksstimme 19.06.2009
Da kommt einem echt die Galle hoch.
Da wird fährt ein junger Autofahrer in einer 50er Zone viel zu schnell, verliert die Kontrolle über sein Auto und erwischt eine Radfahrerin tödlich.
Nun wurde der Mann in Gardelegen wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.
Und zu welcher Strafe?

20 Stunden Fahrunterricht!

Ja da verliert man doch jegliches Vertrauen in die deutsche Rechtsprechung. Warum sammelt er nicht gleich an der Unfallstelle Papier auf? Oder leistest ne Viertelstunde gemeinnützige Arbeit?

Und wenn die Strafe wegen seines jungen Alter so gering ausgefallen ist (dazu stand nichts im Artikel) dann kann ich nur sagen: Wer erwachsen genug ist, ein Auto zu lenken, der sollte auch erwachsen genug sein, für seine Fehler damit einzustehen!
|  15 Kommentare/Link  |  Eintrag versenden  |

Kommentare:

Welches Urteil wäre für dich gerecht gewesen?

Gerechtigkeit am 19.06.2009 - 13:15:04

Eines, welches dafür gesorgt hätte, dass der Autofahrer sehr lange (>10 Jahre) kein Auto mehr führen darf.
Oder eines, dass der (wenn auch fahrlässigen) Tötung eines Menschen mehr entsprechen würde - ein hohe Bewährungsstrafe oder eine Gefängnisstrafe.

Konrad am 19.06.2009 - 13:24:32

Aber dann müsste entweder (A) jeder, der 70km/h in der Ortschaft fährt und ins Schleudern kommt hinter Gitter oder (B) jeder, der mal eine Bananenschale wegwirft verfolgt werden und aufgrund jeglich irgendwie entstandenen Schadens mit Unfallfolge verurteilt werden.

Der Unfall ist schrecklich. Ich finde es dennoch gerechtfertigt, die Strafe nach dem Vergehen (70 in der Ortschaft) und nicht nach Folgen (eben der Unfall) zu bestrafen. Das ist ja nun mal das Problem bei fahrlässigem Verhalten.

Ich würde das Vertrauen in die deutsche Rechtssprechung verlieren, wenn ich härtere Strafen trotz geringerer Vergehen bekommen würde (z.B. wenn mir ein Blumentopf vom Balkon fällt und jemanden erwischt) als jemand der größere Vergehen mit geringeren Folgen verursacht (z.B. einen Holzklotz von der Autobahnbrücke werfen, der zufällig neben das Auto fällt).
Alles andere ist unlogisch. "Strafen nach Ansichtssache / Gefühl" empfinde ich als seeehr ungerecht. Fahrlässig ist nun mal fahrlässig und nicht vorsätzlich!

Sylvia am 19.06.2009 - 15:37:14

Ich als Hinterbliebene (und auch als Bürger) käme mir aber verarscht vor.

Konrad am 19.06.2009 - 16:18:37

Und es sollte schon einen Unterschied in der Strafe machen, ob ich mit 70km/h zu schnell bin und das festgestellt wird (Blitzer) oder ob ich zu schnell bin und jemanden Tot fahre.
Genau das gleiche wie mit dem Blumentopf und dem Holzklotz.
Triffst der Gegenstand keinen ist die Strafe eine andere als wenn du jemanden dabei tötest.
Deswegen gibt es ja auch Spielräume bei den Strafen und keine singular festgesetzen Größen die nach "Einmal Blumentopf aus dem 4. Stock"=Strafe X egal was dabei passiert.
Das ist zumindest mein persönliches Gerechtigskeitsverständnis.

Deswegen wurde glaub ich auch der Raser/Drängler so aufwendig gesucht, der damals die Frau mit ihrem Kleinwagen mutmaßlich in den Tot getrieben hat - aber noch lange nicht jeder Drängler auf der Autobahn wird mit der gleichen Intensität verfolgt und bestraft.

Konrad am 19.06.2009 - 16:22:29

Ich finde, Konrad hat recht, mit 20 Fahrstunden ist der Autofahrer in keinster Weise gerecht bestraft worden. Eine Gefängnisstrafe fände ich zwar übertrieben, aber Entzug des Führerscheins wäre wohl das mindeste gewesen.

Der Satz "Ich als Hinterbliebene (und auch als Bürger) käme mir aber verarscht vor." erinnert mich an ein Gespräch, das ich kürzlich in der Strassenbahn mit anhörte (keine Ahnung ob die Story wahr ist!!!): ein Radfahrer ist von einer Strassenbahn angefahren wurden und dabei gestorben. Der Strassenbahnfahrer verklagt nun angeblich die hinterbliebene Ehefrau deswegen...

Ines am 19.06.2009 - 17:31:18

Ich falle bei solchen Urteilen auch regelmäßig vom Glauben an den Rechtstaat ab, juristisch wahrscheinlich astrein, moralisch höchst verwerflich.

der Radler am 19.06.2009 - 20:01:24

Gehen wir mal davon aus, dass auch der Staatsanwalt das so empfindet und das Urteil keine Rechtsgueltigkeit erlangt.
Ja, ich glaube an das Gute in diesem Rechtssystem.

Pinky am 21.06.2009 - 07:30:32

@Pinky:
Ja, auf die Berufung hoffe ich auch.

Leider wird über jegliche Gerichtsverfahren in Deutschland immer schon berichtet, wenn das Urteil aus 1. Instanz vorliegt aber noch nicht rechtskräftig ist - an ähnlich prominenter Stelle über Entscheidungen aus den Berufungen wird selten berichtet.

Man müsste einzelne Verfahren als Feed abonnieren können ;-)

Konrad am 21.06.2009 - 08:51:51

gerade hier http://www.rad-spannerei.de/blog/2009/06/19/rasende-radler/ gelesen, es geht noch schlimmer http://www.sueddeutsche.de/muenchen/234/472756/text/
UNFASSBAR

der Radler am 21.06.2009 - 14:28:45

Also 20 Stunden Fahrunterricht sind schon sehr lächerlich.
Solche Menschen die so eine Straftat begehen, den sollte man sofort und für immer den FS entziehen.

Daniel am 21.06.2009 - 15:29:31

@der Radler:
Da kann man nur hoffen, dass die Berufung der Nebenkläger Erfolg hat.

Und vielleicht will man all das gar nicht wissen - da wird einem nur zum Kotzen von ...

Konrad am 21.06.2009 - 20:00:00

Ich finde das Strafmaß auch als zu niedrig. Allerding gehe ich davon aus, dass es hier neben dem Starfverfahren noch ein Zivilverfahren geben wird, bei dem eine ziemlich hohe Geldstrafe herauskommen wird. Davon hat aber die Volksstimme (fahrlässig?) nichts berichtet. Zudem könnte bei der Urteilsfindung auch vieles strafmildernde eine Rolle gespielt haben, über das sich das Blatt ebenfalls ausschweigt: Medikamente, das Alter, das Wetter, keine Zeugen, Beleuchtung des Radfahrers ...
Und dann ist es so, dass in D eine generlpräventive Wirkung von Urteilen abgelehnt wird. Ist zwar erstmal bitter, aber wenn es einen persönlich betrifft, auch wieder gerecht.

Torsten am 24.06.2009 - 09:02:30

Das Schlimmste ist eigentlich, wenn man meint das Strafmaß bestimmen zu können, ohne alle Fakten zu Wissen. Der/Die Richter(in) hat immerhin eine Ewigkeit damit verbracht, zu lernen was Schuld ist und ausmacht, und wie sich das im Strafmaß auswirken muss. Der Richter hat den Angeklakten kennen gelernt und alle Fakten des Unfalls untersucht und hat auch schon einen gewissen Vergleichsrahmen. Solche Pauschalisierungen, dass nur die höchste denkbare Strafe die richtige sein kann, halte ich für ziemlich unüberlegt! Außerdem soll Rechtsprechung keine Rache sein, deswegen halte ich auch nichts von der Aussage, " Ich als Hinterbliebener.."

wiebke am 24.06.2009 - 12:03:07

unglaublich! *kopfschüttel*
also ganz ehrlich: da wär "mir als hinterbliebener" (sorry, wiebke, dass ich die formulierung nochmal aufgreife) wohl sogar lieber gewesen, derjenige wäre freigesprochen worden.
denn damit hätte das gericht die aussage getroffen: "ihn trifft keine schuld!".
im jetzigen falle hat es aber unterm strich damit kommunziert: "ihn trifft durchaus die schuld - aber so schlimm war's doch eigentlich gar nicht..."

ivo am 25.06.2009 - 17:49:14

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