Vielleicht ein aktueller rechtlicher Hinweis in sachen Einsatz von Google-Analytics:
Derzeit wird der Einsatz dieses Systems gemeinhin als datenschutzrechtlich bedenklich und als zur deutschen Rechtsprechung nicht konform angesehen.
Insbesondere die Datenschutzbeauftragten von Berlin und Schleswig-Holstein haben erhebliche Bedenken gegen die Nutzung des Trackingsystem angebracht. Vom Landgericht Berlin (und ich meine, inzwischen auch bereits von anderen) wurde zudem bereits entschieden, dass der Einsatz von Tracking-Tools wie Google-Analytics gegen geltendes Recht (allgemeiner Datenschutz und TMG) wiederspricht und unzulässig ist.
Vermutlich wird nun nicht gerade eine Abmahnwelle diesbezüglich zu erwarten sein und man will ja auch nicht dem allgemeinen Hype in diesem Bereich nicht noch Vorschub leisten. Dennoch sollte nicht unerwähnt bleiben, dass im Falle der Erhebung, Verwendung oder Nicht-Löschung personenbezogener Daten (, zu denen IP-Adressen aktuell mit hinzugezählt werden,) wenn insoweit gegen § 15 TMG verstoßen wird, erhebliche Bußgelder (bis 50.000 €) verhängt werden können.
Ich denke, es wäre insofern nicht ganz unklug, einen entsprechenden Hinweis in wie auch immer geartete Nutzungsbedingungen aufzunehmen und auf selbige ausdrücklich zu verweisen... (Um wirklich auf der ganz sicheren Seite zu sein, müsste der User genau genommen sogar vor(!) der Nutzung deines Blogs schon darüber informiert werrden... ;-) Dies wär zwar technisch gesehen schon möglich, zugegebenermaßen aber ein klein bisschen tricky.)
Dem Punkt 8.1 der Terms of Use von Google-Analytics könntest Du vielleicht eine entsprechend brauchbare Formulierung entnehmen...
http://www.google.com/analytics/de-DE/tos.html
Ivo am 26.04.2009 - 19:13:22
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