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[Bits&Bytes] - Neuer Gedanke zum Urheberrecht

Das neue, novellierte Urheberrecht wurde in letzter Zeit ja mehr als ausführlich besprochen und breitgewalzt, so dass sich mittlwerweile jeder einigermaßen Interessierte wie ein Jura-Student im fortgeschrittenen Semester fühlen muss.

Einen völlig neuen Aspekt bringt aber Goedart Palm mit einem Telepolis-Artikel in die Disskusion ein:
Er dreht Täter- und Opferrolle um und behauptet, die Musikindustrie mache sich mit der Verwendung von Kopierschutzmechanismen mitunter strafbar, da sie damit das Recht des Kunden auf seine Privatkopie vereitle:

§303a - Strafgesetzbuch
(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
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