Das AGG kann zwar einiges, ist hier aber völlig bedeutungslos. Dem Arbeitnehmerschutz (konkretes Gesetz?) setze ich die Regelungen des konkreten Arbeitsvertrages (Freiwilligkeit!) entgegen und wenn das nicht reicht, verweise ich darauf, das der Arbeitnehmerschutz nicht greift, wenn der Eigentümer selbst hinter dem Tresen steht (das gibts sogar in Amerika).
Im Wesentlichen kommt es aber auf GEGENSEITIGE Toleranz an, siehe schon Beirag an früherer Stelle.
Franzi am 27.02.2007 - 19:51:17
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