# Suche
# "Otto bloggt"
# Ohrwürmer
# Kontakt


 
# Alltag
# Magdeburg/Uni
# Medien
# Politik
# Kino
# Sport/SCM
# Radfahren
# Bibliothek


 
# Bits&Bytes
# Webfundstücke
# GUIuiui


 
# Panoramafotos
# WatchYourSteps
 

Weitere Seiten von mir

Meine Homepage
 kLog - Konrads webLog
kLog - Konrads webLog


Mehr aus der Rubrik lifeLog lesen ...
[Politik] - Hartz-Prozess

Das war ja klar. Peter Hartz wird wegen Untreue angeklagt und das ganze Land schreit auf, will ihn hinter Gittern sehen und gar zu lebenslangem Hartz-IV-Bezug verurteilt wissen.

Aber warum eigentlich?
Man hat den Eindruck Peter Hartz steht nicht wegen seiner Schmiergeldzahlungen an seinen Betriebsratschef vor Gericht sondern wegen seiner Mitarbeit an der Neuregelung des Arbeitslosengeldes.

Gerade weil alle vor dem Richter gleich sind, darf dieser nicht andere Tätigkeiten als den Tatvorwurf für seine Urteilsfindung heranziehen. Dem Angeklagten darf also nie und nimmer die Mitarbeit an einem Gesetz zur Last gelegt werden, das vielen Menschen nicht passt.

"Müssen Reiche nicht ins Gefägnis" fragte heute die BILD-Zeitung und schlug damit genau in die Kerbe ihrer ... Leserschaft.
Aber warum sollte er auch in den Knast gehen. Es geht hier um Untreue. Aber ein wirklicher Schaden ist seinem Arbeitgeber VW ja nicht entstanden (bis auf den Image-Bohei der letzten Wochen). Denn durch das Schmieren des Betriebsratschefs konnte für VW günstigere Lohnabschlüsse erreicht werden. Also eher was positives als ein Schaden.

Gut und dann grähmt sich natürlich noch die regenbogenfarbene Masse der Protestler, dass es eine Absprache zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft gab. Das Hauptproblem, dass da aber unterschwellig viele sehen ist eher die Tatsache, dass nun keine Prostituierten befragt wurden, und man Abends bei ExplosivBristantBlitz keine schmutzigen Details aus dem Fernsehen erhecheln und ersabbern kann.

Nachsatz:
Gesetz den Fall, Peter Hartz hat durch sein Handeln wirklich dem VW-Konzern geschadet. Dann müsste das Volk ihm doch eigentlich dankbar sein, oder nicht? Denn bejubelt das deutsche Volk nicht all jene, die es den Reichen nehmen, diese schädigen und ihren Reichtum schmälern? (Ob das mit dem Erfolgsreichen-Hasser-Syndrom der Deutschen zusammenhängt, sei mal dahingestellt)
Und genau das hätte ja Hartz getan.
|  4 Kommentare/Link  |  Eintrag versenden  |

Kommentare:

Rein rechtlich (zu allem anderen - auch und vor allem dem polemischen Nachsatz - enthalte ich mich an dieser Stelle, ist dazu Folgendes zu sagen:

Grundsätzlich sind Vermögensvorteile bei der Ermittlung des Schadens zu berücksichtigen, aber - wie immer - eben nur grundsätzlich. Ich zitiere meinen Freund, den BGH: "An einem Vermögensschaden fehlt es, wenn der Nachteil durch GLEICHZEITIG eintretende wirtschaftliche Vorteile für das betreute Vermögen ausgeglichen wird." Das bedeutet, dass der ausgleichende Vorteil unmittelbar mit der (zugleich) schädigenden Handlung zusammenhängen muss. Ein Ausgleich durch andere, rechtlich selbstständige Handlungen lässt den Schaden nicht entfallen. Es genügt also nicht, dass sich "letzten Endes" ein Ausgleich einstellen wird, dieser muss schon aus der Schmiergeldzahlung selbst resultieren.

Selbst wenn also Herr Hartz sicher damit rechnen durfte, dass der Betriebsratsvorsitzende seiner Vorstellung entsprechend handeln würde UND der VW-Konzern dadurch letztlich einen Vorteil erlangen würde, ist aber immernoch eine Handlung von eben jenem erforderlich. Damit ist der Tatbestand sowohl objektiv als auch subjektiv (Vorsatz, ein Irrtum liegt nicht vor) gegeben.

Der mittelbar erlangte Vorteil (sollte er denn gegeben sein - dazu weiss ich hierzu zu wenig), kann dann allenfalls im Rahmen der Schadenswiedergutmachung sowie bei der Strafzumessung strafmildernd berücksichtigt werden.

@Roland: Erwarte einen Kommentar zum Juristendeutsch :-P


Franzi am 26.01.2007 - 21:06:39

Ja, Franzi, der Untreuetatbestand liegt sicher vor ... er wurde ja auch verurteilt. Aber an den 2 Jahren Bewährung und der Geldstrafe ist doch in der Höhe nichts auszusetzen. Er war nicht vorbestraft und in vollem Umfang geständig.

Konrad am 27.01.2007 - 11:03:02

Ich finde die Höhe der Strafe auch mehr als angemessen, eher noch zu hoch. Aber es gibt nicht nur wirtschaftsliberale Emporkömmlinge wie mich, sondern auch Alt-68er Richter mit einem echten sozialen Gewissen gegenüber dem kleinen Mann...

Wirklich gespannt bin ich auf die Strafhöhe des Betriebsratsvorsitzenden, sollte denn nicht sogar eingestellt werden...

Franzi am 27.01.2007 - 18:31:14

Vermögensschaden hin oder her, was in meinen Augen viel schwerer wiegt, ist der Schaden, den die betriebliche Mitbestimmung durch die Käuflichkeit ihrer Protagonisten nimmt.
Aber das passt irgendwie zu der negativen Entwicklung, die ich bei den Gewerkschaften schon länger beobachte: Anstatt z.B. bei der BenQ-Pleite mit allen Mitteln zu kämpfen, schwadronieren die Gewerkschaftsbosse wie kleine Wirtschaftsminister über Konjunktur, Steuerpolitik und andere Dinge, für die sie überhaupt nicht zuständig sind.
Wie wäre es denn, wenn sie anstelle in Konzernvorständen (paritätisch) über Abfindungen abzustimmen, mal eine Autobahnblockade organisieren würden, oder einen flächendeckenden (Bummel)Streik in allen SIEMENS-Werken....

Roland am 28.01.2007 - 12:02:41

Neuen Kommentar hinzufügen:

Name:
E-Mail:


Wird nur verwendet,
um Antworten zuzuschicken!
Homepage:
Kommentar:
(alle HTML-Tags
werden entfernt)
Spamschutz - Gebt hier bitte den
ersten Buchstaben des Alphabets ein:
Mail bei weiteren Kommentaren
Persönliche Daten merken
 
Nach oben
Magdeburg bloggt
Suche:
  (C) copyright: Konrad Mühler - konrad@my-rho.de selbst programmiert