Lesen wir das Strafgesetzbuch:
>>Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Und genau das trifft hier zu! Der Manager hat sich einen Vermögensvorteil verschafft - und hat den Arbeitgeber dadurch beschädigt.
René am 29.08.2006 - 23:40:42
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