Hier die Antwort auf meine untenstehende Mail an die Straßenverkehrsbehörde, in der ich mir erlaubt habe deine Blogeintrag als "Hinweis eines Bekannten" zu zitieren ;-)
Die beschriebene Darstellung ist richtig.
Bei Ausschilderung wäre der Weg benutzungspflichtig. Da er nur baulich vorhanden ist
und die Kriterien der Benutzungspflicht gemäß StVO nicht erfüllt, darf auf ihm gefahren werden,oder man nutzt die Straße. Es handelt sich hiermit um einen sogenannten "Anderen Radweg".
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufmerksam geworden durch den Hinweis eines Bekannten habe ich heute mal bewusst auf die Beschilderung der Radwege auf der Ernst-Reuter-Allee vom Damaschkeplatz in Richtung Strombrücke geachtet.
Meine Beobachtung zusammengefasst: Es gibt zumindest von der Einmündung Adelheidring bis zum Breiten Weg keinen Radweg.
Zwischen Adelheidring und Ringauffahrt wird derzeit ja bekanntermaßen der Radweg saniert, deshalb ist dort provisorisch eine Spur der Straße als "Fußweg - Radfahrer frei" ausgeschildert. Hier hat man also als Radfahrer die Wahl, sich für Straße oder Fußweg zu entscheiden - da auf dem Fußweg naturgemäß oftmals viele "störende" Fußgänger unterwegs sind, bin ich persönlich für diese Wahl sogar dankbar.
Ab der Ringauffahrt gibt es keine Radweg-Beschilderung mehr, weder an der Ringauffahrt, noch am Köllner Platz, nicht an der Einmündung Bahnhofsstraße, nicht hinter der Kreuzung Otto-von-Guericke-Straße, nicht an der Einmündung Ulrichplatz.
Konkret bedeutet das, dass für diese gesamte Strecke, nicht nur keine Radwegbenutzungspflicht besteht - genau genommen _muss_ ich dort als Radfahrer die Straße benutzen. Aufgrund der Verkehrsdichte in diesem Bereich bedeutet das eine erhebliche Gefährdung von sich verkehrsgerecht verhaltenden Radfahrern und eine erhebliche Behinderung der Autofahrer. Deren Reaktion auf die Straße benutzende Radfahrer kann ich mir gut vorstellen.
Im übrigen scheint sich nicht einmal die Polizei dieser Tatsache bewusst zu sein, oben genannter Bekannter hatte eine Diskussion mit gleich drei Polizisten, die der Meinung waren, es sei der (nicht vorhandene) Radweg zu benutzen. Damit kommt noch eine gewisse Rechtsunsicherheit hinzu, da ich egal ob ich "Radweg" oder Straße benutze ggf. mit einem Ordnungsgeld rechnen muss.
Wie soll ich mich hier in Zukunft verhalten?
Stefan am 15.05.2006 - 10:24:52