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[Radfahren] - Radwegbenutzungspflicht

Was gilt im morgendlichen Straßenverkehr eigentlich mehr: Ein (fehlendes) Verkehrsschild oder der Glaube von 3 Polizisten?

Polizisten: "Bitte benutzen Sie den Radweg!"
Ich: "Da stand aber nirgends ein Schild."
Polizisten: "Doch."
Ich: "Nein."
Polizisten: "Das ist aber dennoch ein Radweg. Der ist ja auch schön farblich markiert."
Ich: "Ja, aber ich muss ihn nicht benutzen. Schon gar nicht, wenn er als Fußgängerweg ausgeschrieben ist und die mir auch noch ständig vor's Rad laufen."

|  12 Kommentare/Link  |  Eintrag versenden  |

Kommentare:

Und was haben sie dir darauf geantwortet?

Ines am 09.05.2006 - 08:59:52

Sie ließen sich nicht überzeugen und da so schönes Wetter was haben wir uns drauf geeinigt, dass ich ab dem HBF auf dem Radweg fahre :-)

Konrad am 09.05.2006 - 09:23:07

Grins ... Du musst Dich auch immer mit der Polizei streiten Grins. Dabei wissen wir doch Alle, dass die IMMER recht haben ;-)

Katja am 09.05.2006 - 09:48:07

Wo ist es denn passiert?

Clicki am 10.05.2006 - 22:15:54

Kölner Platz am Bahnhof. Da wo sie immer/oft stehen.

Konrad am 11.05.2006 - 09:22:28

Achso, na da kann doch vom baulichen Zustand her gar keine Benutzungspflicht existieren.

Aber bald haben wir ja da einen Tunnel. :(

Clicki am 11.05.2006 - 10:19:00

Ich habe heute mal drauf geachtet ... es stehen in der Stadt nur sehr selten die blauen Radwegschilder ... selbst an baulich bestens gehaltenen "Radwegen".

Konrad am 11.05.2006 - 11:07:26

Ich würde aber immer eine Risiko-Abwägung machen. D.h. wenn an einem bestens ausgebauten Radweg KEIN blaues Schild steht, würde ich ihn TROTZDEM benutzen, schon um mir ein paar Beulen oder schlimmeres zu ersparen...

Roland am 11.05.2006 - 17:11:43

Hier die Antwort auf meine untenstehende Mail an die Straßenverkehrsbehörde, in der ich mir erlaubt habe deine Blogeintrag als "Hinweis eines Bekannten" zu zitieren ;-)

Die beschriebene Darstellung ist richtig.
Bei Ausschilderung wäre der Weg benutzungspflichtig. Da er nur baulich vorhanden ist
und die Kriterien der Benutzungspflicht gemäß StVO nicht erfüllt, darf auf ihm gefahren werden,oder man nutzt die Straße. Es handelt sich hiermit um einen sogenannten "Anderen Radweg".


Sehr geehrte Damen und Herren,

aufmerksam geworden durch den Hinweis eines Bekannten habe ich heute mal bewusst auf die Beschilderung der Radwege auf der Ernst-Reuter-Allee vom Damaschkeplatz in Richtung Strombrücke geachtet.

Meine Beobachtung zusammengefasst: Es gibt zumindest von der Einmündung Adelheidring bis zum Breiten Weg keinen Radweg.

Zwischen Adelheidring und Ringauffahrt wird derzeit ja bekanntermaßen der Radweg saniert, deshalb ist dort provisorisch eine Spur der Straße als "Fußweg - Radfahrer frei" ausgeschildert. Hier hat man also als Radfahrer die Wahl, sich für Straße oder Fußweg zu entscheiden - da auf dem Fußweg naturgemäß oftmals viele "störende" Fußgänger unterwegs sind, bin ich persönlich für diese Wahl sogar dankbar.

Ab der Ringauffahrt gibt es keine Radweg-Beschilderung mehr, weder an der Ringauffahrt, noch am Köllner Platz, nicht an der Einmündung Bahnhofsstraße, nicht hinter der Kreuzung Otto-von-Guericke-Straße, nicht an der Einmündung Ulrichplatz.

Konkret bedeutet das, dass für diese gesamte Strecke, nicht nur keine Radwegbenutzungspflicht besteht - genau genommen _muss_ ich dort als Radfahrer die Straße benutzen. Aufgrund der Verkehrsdichte in diesem Bereich bedeutet das eine erhebliche Gefährdung von sich verkehrsgerecht verhaltenden Radfahrern und eine erhebliche Behinderung der Autofahrer. Deren Reaktion auf die Straße benutzende Radfahrer kann ich mir gut vorstellen.

Im übrigen scheint sich nicht einmal die Polizei dieser Tatsache bewusst zu sein, oben genannter Bekannter hatte eine Diskussion mit gleich drei Polizisten, die der Meinung waren, es sei der (nicht vorhandene) Radweg zu benutzen. Damit kommt noch eine gewisse Rechtsunsicherheit hinzu, da ich egal ob ich "Radweg" oder Straße benutze ggf. mit einem Ordnungsgeld rechnen muss.

Wie soll ich mich hier in Zukunft verhalten?


Stefan am 15.05.2006 - 10:24:52

Oh vielen Dank für deine Mühen :-)

Konrad am 15.05.2006 - 10:34:31

Das Problem bleibt doch aber leider dass der Polizist dich auf den 'anderen' Radweg schicken darf. Egal ob der benutzungspflichtig ist oder nicht, er wird sich dann auf die Verkehrslage berufen...

Solange er dich dazu aber nicht auffordert hat man nichts zu befürchten.

Und wenn noch jemand befahrene Straßen ohne Radwegbenutzungspflicht sucht: Große Diesdorfer stadtauswärts und teilweise stadteinwärts und Albert-Vater-Straße stadteinwärts .
Im Normalfall hupt hier mindestens ein Autofahrer. :)

Ansonsten teile ich deine Anmerkung leider nicht dass in Magdeburg sehr selten Radwegschilder gebraucht werden. Auf meinem Arbeitsweg unterliegen im Stadtgebiet nur wenige Meter keiner Benutzungspflicht, obwohl an vielen Stellen die Verwaltungsvorschriften andere Vorgaben schaffen.

Clicki am 15.05.2006 - 12:08:56

Ich werde immer nur dort angehalten, wo keine Schilder stehen, mit der Behauptung, dort stünden welche.
Schnittlauch gibt zwar nie seine Unkenntnis zur Sachlage zu, es tritt aber meist den geordneten Rückzug an. Man darf bloß nicht nachgeben.

Udo am 07.12.2006 - 17:42:54

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