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[Politik] - Polizei bei Fußballspielen

Jedesmal, wenn ich von Randalen, Schlägereien und anderen Auseinandersetzungen zwischen Fußballfans lese, frage ich mich, warum nicht die Vereine selbst für die ganzen Kosten des erhöhten Polizeiaufgebots aufkommen müssen.
Warum scheint es eine Selbstverständlichkeit zu sein, dass der Steuerzahler diesen ganzen Mist bezahlt. Sollen doch die Vereine selbst die Hundertschaften der Polizei entlöhnen ... dann würde sich auch ganz schnell eine andere Haltung zu den Fans entwickeln und wesentlich mehr Stadionverbote gäbe es sicher auch.
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Kommentare:

Das ist ordnungsrechtlich nicht so einfach. Da die Vereine ja nicht selbst Störer sind (weder handeln sie selbst, noch rührt die Stöurung unmittelbar aus ihrer Gewalt über das Stadion her - letzteres wäre aber vielleicht ein Ansatzpunkt) könnten sie nur über die Rechtsfigur des sog. "Zweckveranlassers" in Anspruch genommen werden.

Dann müssten sie die Störung bewusst zulassen und Einfluss auf sie haben. Während man letzteres noch annehmen kann, scheitert die Inanspruchnahme als Zweckveranlasser jedenfalls an der bewussten Zulassung der Störung (Zulassung meint hier Wissen und Wollen, Gleichgültigkeit genügt nicht).

Deshalb kann der Verein nur noch als Nichtstörer in Anspruch genommen werden. Ob dies bei der bloßen Kostentragung überhaupt möglich ist, erscheint zweifelhaft, jedenfalls gibt es aber einen Erstattungsanspruch, so dass die Kosten letztendlich doch beim Staat, sprich beim Steuerzahler lägen.

Ich finde das auch - zumindest aus rechtlicher Sicht- nicht sehr problematisch. Der Staat springt hier für den oder die nicht auffindbaren oder nicht solventen Störer ein. Das muss auch so sein und ist auch in vielen anderen Beispielen so, die mangels beteiligtem offensichtlichem Nutznießer (Verein) als unproblematisch empfunden werden. Rechtlich besteht kein Unterschied, weshalb auch eine Gleichbehandlung geboten ist.

Franzi am 02.04.2006 - 14:56:35

@Franzi: ich liiiiiebe Juristendeutsch!!!
Aber mal ehrlich: Wenn der Staat wollte, könnte er dem Treiben schon Einhalt gebieten. Ich habe eher das Gefühl, dass man das billigend als 'Gewaltventil' in Kauf nimmt. Irgendwo müssen sie ja randalieren - besser im Stadion als in der Öffentlichkeit....
Wie wäre das folgende rechtliche Konstrukt zu bewerten: So wie man Neonazi-Demos bei drohenden Auseinandersetzungen verbieten kann, könnte man doch auch Fussballspiele verbieten. Das gäbe zwar mittelfristig noch mehr Randale, aber langfristig würde man die Vereine schon drankriegen. Oder muss man ein Fußballspiel nicht als Veranstaltung 'anmelden'?
Der Fußballverband verwendet ja diese Strafe schon - Spiel an neutralem Ort ohne Publikum. Oder irre ich mich da?

Roland am 02.04.2006 - 21:28:23

Wie wäre es mit einer art Arena, wo sich die Jungs kloppen können bis zum Umfallen. Wer Lust hat, kann von der Tribüne aus zugucken...

frank am 03.04.2006 - 07:09:12

@Roland: dabei habe ich mich so um eine verständliche Darstellung bemüht - aber man kann seinen Berufsstand wohl nicht verleugnen...

An der Vermutung, die Randale fänden mit staatlicher Billigung statt, mag durchaus etwas dransein. Zu bedenken ist aber auch, dass staatliches Eingreifen nicht immer die effektivste Methode ist. Interessant wäre diesbezüglich eine Statistik über die Kosten einer vorgelagerten Deeskalation im Verhältnis zu den durch die Randale entstehenden Kosten (aber das ist nicht meine Baustelle - ich bin nur ein halber BWLer). Jedenfalls wären Deeskalationskosten ohne Weiteres vom Stat zu tragen (und das war ja Ausgangspunkt der Diskussion).

Zum vorgeschlagenen Konstrukt:

Formal-juristisch ist das Demonstrationsverbot nicht auf den diskutierten Fall übertragbar, schon weil das Versammlungsgesetz für die Demo-Fälle eine ausdrückliche Ermächtigungsgrundlage enthält, die es in den Fußball-Fällen gerade nicht gibt (es sei denn, man klassifiziert die ANSAMMLUNG der Fans als VERSAMMLUNG, was wohl mangels gemeinsamer Zweckverfolgung - jetzt mit dem BVerfG enger zu definieren - nicht möglich sein dürfte). Und eine wesentliche Errungenschaft des deutschen Rechtsstaats ist der Vorbehalt des Gesetzes, heißt: kein Eingriff ohne gesetzliche Ermächtigungsgrundlage.

Aber auch ohne dieses (für Nichtjuristen wohl fadenscheinige (?)) Argument sehe ich keine vergleichbare Interessenlage. Meist ist nämlich der Grund für die Demoverbote die sog. öffentliche Ordnung, d.h. von den Demos geht (grob vereinfacht) eine gegen das Pietätsgefühl der Mehrheit verstoßende Wirkung aus (Bsp. Marsch durch das Brandenburger Tor z.B. am Geburts-/Todestag Hitlers). Gerade daran fehlt es aber vorliegend.

Auch wenn man sich eine Stufe höher begibt, nämlich auf die unmittelbare Ebene des Grundgesetzes dürften die Vereinsfreiheit und die allgemeine Handlungsfreiheit höher zu bewerten sein als die Schutzpflicht des Staates bzgl. der Gesundheit der Anwesenden. Und rein fiskalische Überlegungen müssen hier gänzlich außen vor bleiben.

Nochmal zur Verdeutlichung: im Normalfall ist eine Inanspruchnahme der eigentlichen Störer vorgesehen - was ja auch gerecht ist. Nur weil diese im Einzelfall (nicht immer!) scheitert, können nicht Dritte herangezogen werden.

Aber wie schon gesagt, faktisch läßt sich darüber nochmal anders diskutieren als rechtlich. Mit diesem Phänomen musste ich mich bereits vor längerer Zeit abfinden...

Franzi am 03.04.2006 - 22:22:09

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