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[Radfahren] - Urteile zum Fahrradverkehr

Hach, das treibt mir ja fast die Tränen der Rührung in die Augen:

Peter de Leuw hat zahlreiche Urteile zur "Problematik" der Fahrräder im Straßenverkehr zusammengetragen. Und alle mit Aktzenzeichen und ausfürhlichen Informationen.
[via rad-spannerei]

Ein paar davon, die mich jeden Tag auf's neue betreffen:

Ein Autofahrer hat beim Überholen eines Radlers mindestens 1,5 Meter Seitenabstand zu halten. Ein Autofahrer hatte einen Radfahrer verklagt, weil dieser beim Überholtwerden einen Schlenker gemacht hatte und der Autofahrer deshalb in den Straßengraben gefahren ist. Bei einer Geschwindigkeit von 90 km/h hätte er sogar zwei Meter Abstand halten müssen (OLG Hamm, Az. 9 U 66/92).

Und nach diesem Urteil muss ich sogar mitten auf der Goethestraße fahren:
Radfahrer müssen einen ausreichenden Sicherheitsabstand vom rechten Fahrbahnrand und insbesondere von parkenden Kraftfahrzeugen einhalten. Der Abstand muß so bemessen sein, daß den Radfahrer eine sich öffnende Autotür nicht in eine Gefahrensituation bringen kann (LG Berlin, Az. 24 O 466/95).

Nur leider interessiert das den nächsten Autofahrer, der mich von hinten anfährt sicher wenig. Und auf den Grabstein gemeißelt bringen diese Urteil auch wenig.
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