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[Politik] - Unterschied zwischen Alg II und Sozialhilfe

Ja das soll noch einer verstehen ...
Ich hatte bisher gedacht, dass die Sozialhilfe mit der Einführung des Alg II abgeschafft worden sei. Dass also quasi jeder als Minimum Alg II plus Miete bekommt.
Nun les ich aber immer wieder von der Sozialhilfe und das es einen Unterschied macht, ob jemand erwerbsfähig ist oder nicht, ob er also Alg II oder Sozialhilfe bekommt.

Nun gut. Zum Glück gibt es da grundlegende Infos auf den Seiten der Regierung:

Frage:
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld II und Sozialgeld?

Antwort:
Um Arbeitslosengeld II zu erhalten muss man u.a. erwerbsfähig sein, nichterwerbsfähige Angehörige in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten Sozialgeld. Nichterwerbsfähige, die keiner Bedarfsgemeinschaft angehören, erhalten keine Leistungen nach dem SGB II (ggf. aber nach SGB XII). Nicht erwerbsfähig ist jemand, der wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit keine drei Stunden am Tag arbeiten kann. Die Leistungen sind genauso hoch wie beim Arbeitslosengeld II.


Ja ganz toll. Die Leistungen sind genauso hoch ... warum beläßt man es denn dann nicht beim alleinigen Alg II? Ach ja, damit sich Bund und Kommunen die Kosten irgendwie aufteilen können ... etc.pp.
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Kommentare:

Und als Krönung des ganzen hat Halle jetzt angefangen aus seinen Sozialhilfeempfängern Arbeitssuchende zu machen. Diese bekommen dann nämlich ALGII und das bezahlt der Staat und nicht die Kommune. Nur so als Zahl am Rande (heute morgen im Radio gehört): Mit 88% der Sozialhilfeempfängern wurde das in Halle gemacht. Auch ne Art, sich das Geld zu sparen und dem Bund aufs Auge zu drücken ;-)

Tobias am 03.03.2005 - 18:41:52

Genau aus diesem Grund des jetzt aufkeimenden Skandals (Magdeburg wurde noch nicht genannt) hat sich mir die Frage ja überhaupt erst gestellt ...

Konrad am 03.03.2005 - 18:47:36

Ein wenig Erhellung brachte soeben das heute-journal: In Bremen gab es etwa 40.000 Sozialhilfeempfänger. Davon sind nach Harz IV ca. 18.000 arbeitsfähig und wandern zu Alg II. Mit ihnen aber auch ihre Familien ('Bedarfsgemeinschaften' - das Wort hat das Zeug zum Unwort des Jahres...), das sind über 20.000. Also hat Bremen 91% weniger Sozialhilfeempfänger. Für die genauen Zahlen verbürge ich mich nicht - aber das Prinzip stimmt. Alles reine Rechnerei - und aus einem internen Papier von Herrn Clement geht hervor, dass man in Berlin mit einem solchen Effekt in der Größe von etwa 86% gerechnet hatte. Also alles Theaterdonner...

Roland am 03.03.2005 - 22:28:33

Solange die entsprechenden Leute tatsächlich erwerbstätig sind, sehe ich da kein Problem (auf den weit überwiegenden Teil der ehemaligen Sozialhilfeempfänger trifft das zu). Zur reinen (und rechtswidrigen) Umverteilung der Kostenlast auf den Bund wird die Sache erst, wenn (wie z.B. in Bremen geschehen) Komapatienten für erwerbstätig erklärt werden ("...momentan an ihrer Erwerbstätigkeit gehindert, aber FAKTISCH erwebsfähig...").

Franzi am 04.03.2005 - 08:23:32

Ich dachte bisher, dass die Kommunen eh AlgII bezahlen und sah daher keinen Grund in einer Umdeklarierung von Sozialhilfeempfängern.

Konrad am 04.03.2005 - 13:39:50

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