[Alltag] - Die JuristereiEin Mittagessen mit einer Juristin birgt doch so allerhand Überraschungen. So wusste die angehende Richterin F. heute von folgendem Urteil des Amtsgerichtes Mönchengladbach zu berichten:
Ein Urlauber wollte eine Preisminderung erreichen, weil er im Hotelzimmer anstatt des versprochenen Doppelbettes nur zwei Einzelbetten vorfand, die sich nicht verbinden ließen.
Ein "friedliches und harmonisches Einschlaf- und Beischlaferlebnis" sei während der gesamten 14tägigen Urlaubszeit nicht zustandegekommen ... |
Die Klage wurde abgewiesen. Ich neheme aber an, dass der Richter bei der Ausfertigung der Urteilsbegründung nur gefeiert hat.
Dem Gericht sind mehrere allgemein bekannte und übliche Variationen der Ausführung des Beischlafs bekannt, die auf einem einzelnen Bett ausgeübt werden können, und zwar durchaus zur Zufriedenheit aller Beteiligten.
Es ist also ganz und gar nicht so, daß der Kl. seinen Urlaub ganz ohne das von ihm besonders angestrebte Intimleben hätte verbringen müssen. |
Und zur Problematik einer festen Verbindung der beiden Betten meinte das Gericht:
Der Kl. hat ein Foto der Betten vorgelegt. Auf diesem Foto ist zu erkennen, daß die Matratzen auf einem stabilen Rahmen liegen, der offensichtlich aus Metall ist. Es hätte nur weniger Handgriffe bedurft und wäre in wenigen Minuten zu erledigen gewesen, die beiden Metallrahmen durch eine feste Schnur miteinander zu verbinden. ... Eine Schnur ist aber für wenig Geld schnell zu besorgen. Bis zur Beschaffung dieser Schnur hätte sich der Kl. beispielsweise seines Hosengürtels bedienen können, denn dieser wurde in seiner ursprünglichen Funktion in dem Augenblick sicher nicht benötigt. |
Beieindruckend an dieser Geschichte ist außerdem, das die angehende Richterin F. fast den gesamten Wortlaut des Urteils auswendig vortragen konnte! :o)
Das gesamte Urteil ... |