Beides sind Rechtsmittel/höhere Instanzen. Grundsätzlich kommt die Berufung vor der Revision (Ausn. sog. "Sprungrevision"). Ansonsten stimmt was Nelly schreibt, die Berufung ist eine Tatsacheninstanz, d.h. das Gericht überprüft den Fall in tatsächlicher (Beweise und Beweiswürdigung) und rechtlicher (Gesetzesanwendung und rechtliche Beurteilung durch die Vorinstanz) Hinsicht. Dagegen prüft das Revisionsgericht nur in rechtlicher Hinsicht.
Franzi am 16.07.2004 - 10:54:32
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