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Im Bezug hierauf. Kennt jemand von euch (vielleicht die angehenden Damen und Herren Anwälte?) den Unterschied zwischen Revision und Berufung? Oder gibt es gar keinen?
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Kommentare:

Frag doch mal den Udo
(http://udoslive.blogspot.com/)

Kari am 15.07.2004 - 22:42:00

... oder den Arne:
[http://www.arnetrautmann.de/blog/index.html]

achja, kurzdefinition = " Anders als bei der Berufung werden bei der Revision keine neuen Beweise erhoben. Die Revisionsinstanz ist daher keine Tatsacheninstanz."

nelly am 16.07.2004 - 08:04:09

Beides sind Rechtsmittel/höhere Instanzen. Grundsätzlich kommt die Berufung vor der Revision (Ausn. sog. "Sprungrevision"). Ansonsten stimmt was Nelly schreibt, die Berufung ist eine Tatsacheninstanz, d.h. das Gericht überprüft den Fall in tatsächlicher (Beweise und Beweiswürdigung) und rechtlicher (Gesetzesanwendung und rechtliche Beurteilung durch die Vorinstanz) Hinsicht. Dagegen prüft das Revisionsgericht nur in rechtlicher Hinsicht.

Franzi am 16.07.2004 - 10:54:32

Genau. Alle haben Recht. ;-)

Arne am 16.07.2004 - 11:45:04

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