[Alltag] - Fast geklärte Fragen der MenschheitMich überkam letztens die Frage, ob man mehr als eine Unterschrift "haben" kann. Zum Beispiel eine spezielle für meine Bankgeschäfte, um zu verhindern, dass jemand, der ein normales Formular von mir bekommt, meine Unterschrift fälschen kann, um damit Überweisungen von meinem Konto vorzunehmen. Soll ja schon vorgekommen sein.
Nun ist in der Wikipedia dazu ein Urteil des BGH zu lesen:
Erforderlich, aber auch ausreichend ist ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug, der einmalig ist, entsprechend charakteristische Merkmale aufweist und sich als Wiedergabe eines Namens darstellt (BGH NJW 1987, 1334, OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 946). |
Das lässt dann wohl keine Spielräume zu.
Wobei es sicher eine Rechtsvorschrift ist, deren Einhaltung mitunter nur schwer zu überprüfen sein wird - wird nicht ein minutiöser Abgleich mit dem Personalausweis vorgenommen, kann ich beim Finanzamt eine andere Unterschrift nutzen als bei meiner Korrespondenz mit dem Jugendamt oder auf meiner Kreditkarte. |