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[Alltag] - Ungeklärte Fragen der Menschheit

Bei uns in Stadtfeld wird der Name für einen großen Platz gesucht. Mitten in einem Dichterviertel bietet sich natürlich auch hier ein berühmter Schreiberling an. Oder eine Schreiberlinge. Astrid Lindgren zum Beispiel.
Da stellt sich mir aber die Frage:

Müssen Erben oder Angehörige von Verstorbenen einwilligen, wenn eine Stadt eine Straße oder einen Platz nach dem oder der Verstorbenen benennen will?
Oder gilt vielleicht hier auch sowas wie im Urheberrecht mit dem Verfall aller Rechte 70 Jahren nach dem Tod?
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Kommentare:

das hängt davon ab, ob der name geschütz wurde bzw. der namensschutz durch angehörige der familie verlängert wurde.
war ja damals genauso wie bei der namensfindung unserer schule, wenn ich mich recht entsinne. da musste nicht wirklich der siemens-konzern seinerzeit zustimmen, sondern die familie siemens bzw. die gemäß erbfolge rechtmäßigen nachfolger.

ivo am 08.01.2008 - 12:17:50

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