das hängt davon ab, ob der name geschütz wurde bzw. der namensschutz durch angehörige der familie verlängert wurde.
war ja damals genauso wie bei der namensfindung unserer schule, wenn ich mich recht entsinne. da musste nicht wirklich der siemens-konzern seinerzeit zustimmen, sondern die familie siemens bzw. die gemäß erbfolge rechtmäßigen nachfolger.
ivo am 08.01.2008 - 12:17:50
|